UNECE: Weltweit geltende Vorschriften zur Zulassung autonomer Fahrzeuge

Das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften der UNECE (WP.29) hat am 26. Juni den weltweit ersten Rechtsrahmen für vollständig fahrerlose automatisierte Fahrsysteme (ADS) verabschiedet.

Dieser legt einheitliche internationale Sicherheitsanforderungen sowie eine gemeinsame Methodik für die Validierung von mit ADS ausgestatteten Fahrzeugen fest. Er basiert auf einem Safety-Case-Ansatz und einem Sicherheitsmanagementsystem. Ziel ist es, das Vertrauen zwischen Regierungen, Industrie und Öffentlichkeit zu stärken, indem sichergestellt wird, dass automatisierte Systeme strenge, ergebnisorientierte Sicherheitsstandards erfüllen.

Die Wesentliche Merkmale der Verordnung:

  • Hersteller müssen geprüfte Sicherheitsrichtlinien und -prozesse einführen, die den gesamten Lebenszyklus abdecken.
  • Testumgebungen, einschließlich virtueller Toolchains, müssen strenge Glaubwürdigkeitskriterien erfüllen.
  • Unternehmen müssen strukturierte Nachweise vorlegen, dass von ihrem ADS kein unangemessenes Risiko ausgeht.
  • Eine kontinuierliche Leistungsüberwachung und Berichterstattung gewährleistet eine Sicherheitsüberwachung unter realen Bedingungen.
  • Fahrzeuge müssen sicherheitsrelevante ADS-Daten aufzeichnen.

Die Verordnung schreibt vor, dass die Leistung des ADS der eines kompetenten menschlichen Fahrers entsprechen oder diese übertreffen muss. Da das ADS alle taktischen und operativen Fahraufgaben (Lenken, Beschleunigen, Abbremsen, Beleuchtung, Signalisierung usw.) übernimmt, müssen die Hersteller den Sicherheitsbehörden mittels Simulationen, Testfahrten auf der Rennstrecke und Versuchen unter realen Bedingungen eine robuste Konstruktion, Validierung und die Einhaltung der Verkehrsregeln nachweisen.

Der Rahmen berücksichtigt vielfältige Anwendungsfälle für das ADS – von Autobahnen bis hin zu städtischen Umgebungen – und fördert Innovationen bei gleichbleibendem Sicherheitsniveau. Wichtige Automobilmärkte wie Kanada, China, die EU, Japan, das Vereinigte Königreich und die USA haben die Verordnung befürwortet, müssen jetzt aber die Regeln noch in nationales Recht implementieren.

Neben der neuen ADS-Verordnung hat die WP.29 Änderungen an rund neunzig UN-Vorschriften verabschiedet, um Klarstellungen einzuführen, die sicherstellen, dass bestehende Fahrzeugvorschriften auch für Fahrzeuge gelten, die mit automatisierten Fahrsystemen ausgestattet sind, einschließlich solcher ohne herkömmliche Fahrersteuerungen. (jr)

Link zur Originalmeldung

Link zum angenommenen Harmonisierungsvorschlag