Remote Driving in Deutschland offiziell zugelassen

Bei der Fernlenkung oder dem Fernfahren steuert eine Person ein Fahrzeug von einer externen Leitstelle aus. (© DLR)

Mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrs-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) hat Deutschland einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Betrieb ferngelenkter Fahrzeuge geschaffen. Damit ist der reguläre Einsatz von sogenannten Tele-Driving-Systemen im öffentlichen Straßenverkehr nun offiziell erlaubt.

Die StVFernLV regelt detailliert, unter welchen technischen und organisatorischen Voraussetzungen Fahrzeuge aus der Distanz gesteuert werden dürfen. Dazu gehören Anforderungen an Redundanzen in Kommunikation und Sensorik sowie klare Vorgaben für Leitstellen und zur Fahrerqualifikation. Ziel ist es, Sicherheit und Verlässlichkeit auch dann zu gewährleisten, wenn ein Fahrzeug nicht mehr lokal, sondern aus einem Kontrollzentrum heraus geführt wird.

„Mit der neuen Verordnung schafft Deutschland Planungssicherheit für Industrie, Start-ups und Betreiber – und setzt ein starkes Signal in Richtung mobilitäts­technologischer Zukunftsfähigkeit“, erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Regelung sei ein „entscheidender Baustein“, um Tele-Driving-Konzepte aus der Pilotphase in einen regulären Betrieb zu überführen. Ferngesteuerte Fahrzeuge gelten als wichtiger Enabler für neue Mobilitätsdienste, etwa für Flottenbetreiber, Carsharing-Anbieter oder automatisierte Logistikketten. (oe)

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