Infineon: ITC bestätigt Patentrechtsverletzung

Die US-amerikanische International Trade Commission (ITC) hat die Verletzung eines Patents (US 9,899,481) der Infineon Technologies AG, das sich auf Galliumnitrid-Technik bezieht, durch Innoscience festgestellt. In dieser vorläufigen Entscheidung bestätigte die ITC zudem, dass beide von Infineon in dem Verfahren vor der ITC geltend gemachten Patente (US 9,899,481 und US 9,070,755) rechtsbeständig sind. In dem anhängigen Fall geht es um die unbefugte Nutzung von Infineon-GaN-Technik durch Innoscience. Die endgültige Entscheidung der Kommission wird am 2. April 2026 erwartet. Falls die vorläufige Entscheidung bestätigt wird, wird die Einfuhr der als patentverletzend angesehenen Produkte von Innoscience in die USA untersagt.

In einem parallelen Rechtsstreit in Deutschland hat das Deutsche Patent- und Markenamt kürzlich die Gültigkeit eines Patents (DE 10 2017 100 947) von Infineon bestätigt und in leicht geänderter Form aufrechterhalten. Infineon macht die Verletzung dieses Patents vor dem Landgericht München I geltend. Bereits im August 2024 stellte das Gericht die Verletzung eines weiteren Infineon-Patents (DE 10 2014 113 465) durch Innoscience fest. (jr)

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