Das Start-up Vay hat für Hamburg eine Ausnahmegenehmigung erhalten, ferngesteuerte E-Autos ohne Sicherheitsfahrer einzusetzen. Gesteuert wird das Fahrzeug von einem Telefahrer, der in einer Leitzentrale sitzt. Bisher war es jedoch nötig, hinterm Lenkrad noch einen „Sicherheitsfahrer“ zu platzieren. Ein positives Gutachten des TÜV Süd war Grundlage für die nun erteilte Ausnahmegenehmigung, die Vay als weiteren Schritt zur Etablierung von Telefahrservices ansieht. TÜV SÜD betrachtete insbesondere die “Funktionale Sicherheit” und “Cybersicherheit” des Vay Telefahr-Systems in Anlehnung an die Normen ISO 26262 und ISO/SAE 21434.
Vay ist als eine Art Concierge-Service für Carsharing-Dienste gedacht. Kunden können sich per App ein E-Auto zu sich nach Hause bestellen. Statt einen Überführungsfahrer im Auto zu platzieren, wird es von einem in einer Zentrale sitzenden Telefahrer ferngesteuert. Die Telefahrstation bietet alle wichtigen Bedienelemente, mehrere Bildschirme und ein Kopfhörer versorgen den Fahrer mit Informationen zur Verkehrssituation. Ist das Fahrzeug beim Kunden angekommen, übernimmt der die Kontrolle übers Fahrzeug. Am Ende seiner Fahrt kann der Telefahrer wieder übernehmen. Für den Kunden entfällt damit eine Parkplatzsuche. Der Service soll kostentechnisch auf dem Niveau klassischer Carsharing-Angeboten liegen und sich als eine komfortable Alternative zum Privat-PKW empfehlen. (oe)
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